Lise Meitner Gymnasium der Stadt Geldern
Friedrich-Nettesheim-Weg 6-8
47608 Geldern
Tel.: (0 28 31) 84 95
Fax: (0 28 31) 80 93 1
E-Mail: schul(at)lmg-geldern.de
Redaktionell verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Haftungsausschluss:
Das Lise-Meitner-Gymnasium Geldern erstellt die Informationen für dieses Internetangebot mit großer Sorgfalt und ist darum bemüht, Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Alle Inhalte sind zur allgemeinen Information bestimmt und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar. Das Lise-Meitner-Gymnasium Geldern übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch Nutzung des Dienstes verursacht werden, soweit sie nicht nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet sind.
Aus diesem Internetangebot heraus wird auf zahlreiche Angebote im Internet verwiesen. Die Inhalte der verlinkten Seiten sind u.a. von Institutionen gestaltet, auf die das Lise-Meitner-Gymnsium Geldern keinen Einfluss hat. Für die Angebote Dritter wird keinerlei Haftung übernommen.
Sollten Sie auf den Seiten dieses Internetangebotes oder auf solchen, auf die verwiesen wird, bedenkliche oder rechtswidrige Inhalte feststellen, ist das Lise-Meitner-Gymnsium Geldern für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Teile der Seiten oder das gesamte Angebot dieses Internetangebotes ohne gesonderte Ankündigung verändert, ergänzt, oder gelöscht werden können. Auch die vorübergehende oder endgültige Beendigung der Veröffentlichung ist ohne Ankündigung möglich.
Einer Nutzung der in diesem Impressum veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zu Werbezwecken wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Zuständigen Behörde -LDI https://www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde"
Lise-Meitner-Gymnasium Geldern
Friedrich-Nettesheim-Weg 6-8
47608 Geldern
Telefon: 02831-8495
Fax: 02831-80931
schule(at)lmg-geldern.de
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der SchulMail vom 8. Oktober 2020 habe ich Ihnen bereits umfassende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien 2020 gegeben. Allerdings hatte ich schon damals angekündigt, dass noch vor dem Ende der Herbstferien weitere Informationen zum Schulbetrieb folgen, falls die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erforderlich macht. Die Anpassungen und Ergänzungen betreffen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) sowie Hinweise und Empfehlungen zum Lüften in Unterrichtsräumen und Sporthallen. Diese werden weiter unten ausführlich dargestellt und durch ergänzende Expertenpapiere erläutert.
In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.
Bislang ist es insgesamt sehr gut gelungen, im Rahmen des angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten den Unterricht fast vollständig im Präsenzbetrieb durchzuführen. Vor den Herbstferien nahmen insgesamt 98,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht der Schulen teil. Auch der Anteil der aufgrund der Pandemie nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte war mit 4,3 Prozent weiterhin gering. Das waren und sind erfreuliche Zeichen einer Normalität im Rahmen dessen, was in der Pandemie im Schulbetrieb von allen beteiligten Akteuren geleistet werden kann und selbst in dieser schwierigen Situation möglich ist. Auch nach den Herbstferien möchten wir für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht sichern.
Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.
Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten.
Mit dieser SchulMail werden folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:
Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.
Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf
Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden. Im Falle eines Infektionsgeschehens an Ihrer Schule wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die örtlichen Gesundheitsbehörden auf der Grundlage Ihrer Dokumentationen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten weiterhin bestmöglich unterstützen.
Schließlich möchte ich auch an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die Landesregierung allen Beschäftigten an Schulen in Nordrhein-Westfalen zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit bietet, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt der Testung in diesem Zeitraum ist frei wählbar.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe, dass die mit dieser SchulMail übermittelten und ergänzenden Informationen sowie die im Text eingepflegten und verlinkten Fachpapiere und Empfehlungen für Ihre Planungen und Entscheidungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien von weiterem Nutzen sind.
Ihnen und uns allen wünsche ich einen erfolgreichen und möglichst normalen Schulbetrieb nach den Herbstferien. Mir ist bewusst, mit welchen Anstrengungen und Herausforderungen ein solcher Schulbetrieb in Zeiten von Corona verbunden ist. Gerade deshalb danke ich Ihnen auch heute und erneut für Ihr besonderes Engagement in dieser besonderen Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<