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Alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung der Klasse 5 und dem Tag der offenen Tür finden Sie in Kürze hier.

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, liebe Eltern,

unser „Tag der offenen Tür“ findet am 30.11.24 statt. Wir freuen uns auf euren und Ihren Besuch am LMG um 09.00 Uhr oder um 12.00 Uhr. Die Informationsveranstaltung für zukünftige Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler findet nur um 12.00 Uhr in Raum 0.303 statt. Es ist keine Voranmeldung zu den Terminen notwendig!

(Beschlossen auf der Schulkonferenz am 30.05.2016)

Das folgende Konzept basiert auf den Ergebnissen des Pädagogischen Tages vom 02.09.2015 und ist von der Gruppe „Hausaufgaben“ konzipiert worden. Nach der Zustimmung durch die Schulkonferenz vom 30.05.2016 wird es jährlich überprüft und auf der Grundlage eventueller Rückmeldungen weiterentwickelt.

Hausaufgaben dienen gemäß RdErl. Vom 05.05.2015 zu BASS 12 – 63 Nr. 3 dazu, die individuelle Förderung zu unterstützen. Dabei gelten insbesondere die folgenden Festlegungen:

Hausaufgaben „können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren. Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.“

An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen müssen Schülerinnen und Schüler keine Hausaufgaben machen.

Für den Zeitrahmen gilt gemäß Punkt 4.4 des Erlasses:
Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

in der Sekundarstufe I
für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten
für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten

Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung.

Gleichzeitig haben gemäß SchulG §42 Abs. 3 alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, sich auf den Unterricht vorzubereiten und sich aktiv daran zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund gelten am Lise-Meitner-Gymnasium die folgenden Regelungen für die Sekundarstufe I:
Die häusliche Vor- und Nachbereitung von Unterricht zählt nicht zu den Hausaufgaben im engeren Sinne, sondern ist selbstverständlicher Bestandteil eines notwendigen Arbeitsverhaltens, um den gymnasialen Bildungsgang erfolgreich zu durchlaufen.

Gleichzeitig streben alle Lehrerinnen und Lehrer den sparsamen Einsatz von Hausaufgaben an. So ist es keineswegs zwingend, dass aus jeder Unterrichtsstunde eine Hausaufgabe erwächst; Hausaufgaben können außerdem durch Projektarbeiten, Wochenpläne und längerfristige Aufgaben ersetzt werden.

Die Hauptfachlehrer integrieren zudem im Rahmen des Doppelstundenmodells einige der früher üblichen Hausaufgaben möglichst in den Fachunterricht. So wird etwa im Fach Deutsch ein als Klassenarbeit zu schreibender Zieltext mindestens einmal zuvor als ganzer Text übungsweise im Unterricht verfasst (Umfang ca. 45 Minuten). Außerdem sollen mitunter alternative bzw. differenzierte Hausaufgaben erteilt werden, etwa im Sinne von Basis- und Ergänzungsaufgaben. Auch im Mathematikunterricht sind größere Übungsphasen selbstverständlich. Angestrebt wird hier wie im fremdsprachlichen Unterricht die Arbeit mit Hilfe eines Wochen- bzw. Zweiwochenplanes. Gleichzeitig soll und kann auf ein regelmäßiges und konsequentes Üben (z.B. Vokabeln, Grammatik) nicht verzichtet werden. In den Nebenfächern sind kleinere Hausaufgaben anzufertigen, um insbesondere zum Ende der Mittelstufe auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe angemessen vorbereiten zu können. Allerdings gilt hier eine Begrenzung der Hausaufgaben auf maximal 10 Minuten.

Für individuelle Übungs- und Förderungsaufgaben stehen insbesondere die für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen fünf Ergänzungsstunden zur Verfügung, die der Intensivierung der individuellen Förderung dienen.

Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 ihre Hausaufgaben im sogenannten „Lerncafé“ erledigen.

Außerdem steht für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe montags bis donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung von 14:00 bis 15:30 in R. 130 (?) zur Verfügung.

Um den durchschnittlichen individuellen Hausaufgabenumfang überschaubar zu machen, teilt der Fachlehrer den Umfang der Hausaufgabe mit:

„K“ bedeutet „kleine Hausaufgabe“ (ca. 10-15 Minuten)
„M“ bedeutet „mittlere Hausaufgabe“ (ca. 20-30 Minuten)
„G“ bedeutet „größere Hausaufgabe“ (ca. 40-50 Minuten)

Für alle Klassen der Sekundarstufe I wird dazu ein sogenannter Hausaufgabenplaner eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler tragen die Hausaufgabe und den Zeitrahmen mit dem entsprechenden Buchstaben (k, m oder g) für den vom Fachlehrer angegebenen Tag ein. Auf diese Weise wird für Schüler, Eltern und die weiteren in der Klasse unterrichtenden Lehrer deutlich, wie viele Aufgaben die Schüler spätestens bis zu dem betreffenden Tag zu erledigen haben. Im Sinne eines „inneren Wochenplanes“ und der im Verlauf der Sekundarstufe I zu stärkenden Selbstkompetenz der Schülerinnen und Schüler ist es Ziel, dass diese ihre Arbeit zunehmend selbstständig und sinnvoll verteilen.

Dieselben Informationen werden auch im Klassenbuch eingetragen. Auch hier wird die Hausaufgabe für den Tag eingetragen, bis zu dem sie spätestens erledigt sein soll. Voraussetzung dafür ist, dass die Stundenpläne für A- und B-Wochen mindestens für drei Wochen im Voraus vom Klassenbuchführer eingetragen sind.

Eventuelle Probleme beim Umfang der Hausaufgaben sind dem Klassenlehrer mitzuteilen, der im Gespräch mit den Beteiligten eine Lösung herbeiführt.

Für die Sekundarstufe II gilt:
Wie in der Sekundarstufe I ist auch hier angesichts der Bedingungen von G8 verantwortungsvoll und sparsam mit dem Erteilen von Hausaufgaben umzugehen. Trotz des regelmäßigen Nachmittagsunterrichts kann aber in der Sekundarstufe II angesichts der Anforderungen zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife auch an Tagen mit Nachmittagsunterricht nicht auf Hausaufgaben verzichtet werden. Die individualisierten Stundenpläne lassen es zudem nicht zu, einen genauen Zeitrahmen für einzelne Fächer oder Tage vorzugeben. Umso wichtiger ist es, die oben genannten Grundätze auch in der Sekundarstufe II anzuwenden, wobei die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenfächern gemäß der Organisationsform der gymnasialen Oberstufe allerdings hinfällig ist (mögliche Besonderheit: alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Kurses haben diesen mündlich belegt).

Springstunden im eigenen Stundenplan können Schülerinnen und Schüler beispielsweise im Selbstlernzentrum zur individuellen Arbeit nutzen.

Zur Unterstützung bei Problemen in der Koordination des individuellen Hausaufgabenvolumens steht der Beratungslehrer der jeweiligen Stufe zur Verfügung.